Förderprogramme der KfW: Drei Ziffern mit großer Wirkung
Die richtigen Förderprogramme der öffentlichen Hand kennen und frühzeitig einsetzen: In vielen Baufinanzierungen sind sie ein wichtiger Baustein. Ob 124, 159, 261, 296, 297/298, 300 oder 308 – wir erklären hier die wichtigsten Programme der KfW, wer sie nutzen sollte und wie es geht.

„KfW-Förderkredite beantragst du nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner. Zuschüsse, beispielsweise die Heizungsförderung, werden grundsätzlich direkt über die dafür vorgesehenen KfW-Portale beantragt. Der Zuschuss 455-B kann derzeit allerdings nicht neu beantragt werden.„
Alle anderen Förderprogramme sind Bestandteil der Finanzierungsberatung und laufen über uns, damit du dich nicht mit komplizierten Anträgen belasten musst.“
Wichtig vorab: Was sich gerade geändert hat
(Stand: 4. August 2026)
Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2026 Eckpunkte für die Anpassung der BEG veröffentlicht. Seit dem 21. Juli 2026 gelten bei der KfW die darauf beruhenden neuen Förderbedingungen.
Für die Sanierung von Wohngebäuden (Programm 261) bedeutet das:
- Der Förderhöchstbetrag beträgt einheitlich 150.000 Euro pro Wohneinheit (bisher 120.000 Euro ohne bzw. 150.000 Euro mit EE-/NH-Klasse).
- Die Tilgungszuschüsse wurden pauschal um 10 Prozentpunkte gekürzt.
- Der Zusatzbonus von 5 Prozentpunkten für die Erneuerbare-Energien-Klasse entfällt.
- Gefördert werden nur noch Effizienzhaus-Stufen mit EE- oder NH-Klasse (40, 55, 70, 85 sowie Denkmal).
- Der Bonus für serielles Sanieren wird ausgeweitet und soll künftig mit fünf Prozentpunkten auch für EH 70 EE gelten. Nach Angaben der KfW ist die Beantragung voraussichtlich erst ab Ende September 2026 möglich.
- Der Emissionsminderungszuschlag entfällt.
Wer bis zum 20. Juli 2026 einen vollständigen Antrag gestellt hat, wird noch nach den alten Bedingungen zugesagt. Bereits erteilte Zusagen bleiben unverändert gültig.
„Jung kauft Alt“ (308) wurde zum 3. August 2026 erweitert. Die Kreditobergrenzen sind auf 140.000, 160.000 beziehungsweise 180.000 Euro gestiegen. Zusätzlich zur Sanierung auf einen Effizienzhausstandard ist nun alternativ ein verbindliches Paket energetischer Einzelmaßnahmen zulässig. Entscheidend bleibt: Der Antrag muss vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags bei der KfW eingegangen sein.
Zinssätze ändern sich laufend. Die KfW legt die Konditionen auch bei Förderkrediten am Kapitalmarkt orientiert fest – maßgeblich ist der Tag der Zusage. Konkrete Prozentwerte in Ratgebertexten sind deshalb immer nur Momentaufnahmen. Die tagesaktuellen Sätze bekommst du von uns oder über die Konditionenübersicht der KfW.
Kredit 296 – „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude“
Dieses Programm gibt es seit dem 1. Oktober 2024. Gefördert werden Neubau und Erstkauf klimafreundlicher und flächeneffizienter Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland. Auftraggeber ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Die Eckdaten
- Förderkredit mit tagesaktuellem, stark verbilligtem Zinssatz
- bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit
- für Neubau und Erstkauf (der Ersterwerb muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme erfolgen)
- für Privatpersonen, Unternehmen, WEG, GbR, Genossenschaften und weitere Investoren
- bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung
- 100 % Auszahlung; Abruf innerhalb von 12 Monaten (Verlängerung um bis zu 24 Monate möglich)
Gefördert werden
- die Bauwerkskosten beziehungsweise der Kaufpreis sowie bestimmte förderfähige Planungs-, Beratungs- und Nebenkosten
- die Planung und Baubegleitung sowie die Erstellung der Lebenszyklusanalyse und der Lebenszykluskosten durch Expertinnen und Experten für Energieeffizienz
Die Fördervoraussetzungen
Hier steckt die eigentliche Hürde. Das Gebäude muss gemäß den technischen Mindestanforderungen:
- mindestens die Effizienzhaus-Stufe 55 erreichen,
- die Anforderung an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus erfüllen,
- eine wohnflächenabhängige Mindestanzahl an Aufenthaltsräumen aufweisen,
- den Grenzwert ausgewählter gebäudebezogener Kosten im Lebenszyklus unterschreiten und
- keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse haben.
Bestätigt wird das durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz aus der Expertenliste des Bundes (dena).
Zu beachten: Für dieselbe Wohneinheit ist die gleichzeitige Nutzung von 296 mit 297/298 oder 300 ausgeschlossen. In einem Mehrfamilienhaus lassen sich die Programme aber auf verschiedene Wohneinheiten verteilen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel.
Kredit 297/298 – „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“
Ein Bundesprogramm der KfW im Auftrag des BMWSB, gestartet am 1. März 2023 – bundesweit, nicht auf einzelne Bundesländer beschränkt.
- 297 für Privatpersonen und WEG, die selbst einziehen
- 298 für Vermieter, Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler und weitere Organisationen
Die Eckdaten
- Förderkredit mit tagesaktuellem, deutlich verbilligtem Zinssatz
- bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für die Stufen „Effizienzhaus 55″ und „Klimafreundliches Wohngebäude“
- bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG“
- für Neubau und Erstkauf (bis 1 Jahr nach Fertigstellung)
- bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung
- kein Tilgungszuschuss – die Förderung liegt vollständig in der Zinsverbilligung
Gefördert werden
- der Bau oder Kauf einschließlich Nebenkosten
- Planung und Baubegleitung durch Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit
- die Nachhaltigkeitszertifizierung
Drei Förderstufen
- Effizienzhaus 55 – zum 16. Dezember 2025 neu aufgenommen und zeitlich befristet. Gefördert werden nur Vorhaben, bei denen mit den Bauarbeiten vor Ort nicht vor dem 16. Dezember 2025 begonnen wurde. Beim Ersterwerb darf auch der Kaufvertrag grundsätzlich nicht vor diesem Datum geschlossen worden sein. Der Antrag muss vor der ersten Kaufpreiszahlung gestellt werden.Für die EH-55-Förderstufe muss bei Antragstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegen.
- Klimafreundliches Wohngebäude – Effizienzhaus 40 plus Einhaltung der Treibhausgasgrenzwerte im Lebenszyklus. Fossile Wärmeerzeuger und Biomasse sind ausgeschlossen.
- Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG – zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude. Dafür brauchst du neben dem Energieeffizienz-Experten auch eine Beraterin oder einen Berater für Nachhaltigkeit.
Unser Hinweis: Die Förderung steht nur im Rahmen der bereitgestellten Bundesmittel zur Verfügung und kann vorher enden. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle KfW-Produktinformation.
Statt Baukindergeld: Kredit 300 „Wohneigentum für Familien – Neubau“
Der Nachfolger des Baukindergeldes ist im Juni 2023 gestartet. Wichtig: Es ist ein zinsgünstiger Kredit, kein Zuschuss – und es gibt keinen Tilgungszuschuss.
Wer wird gefördert?
Ausschließlich Privatpersonen, die förderfähiges Wohneigentum zur Selbstnutzung bauen oder als Erstkauf erwerben. Voraussetzungen:
- mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt bei Antragstellung im Haushalt
- das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind
- maßgeblich ist der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des vorletzten und vorvorletzten Kalenderjahres vor der Antragstellung; bei einer Antragstellung im Jahr 2026 sind dies die Jahre 2024 und 2023, nachzuweisen über die Einkommensteuerbescheide
- kein bereits vorhandenes Wohneigentum, keine Vorförderung aus dem Baukindergeld (424)
Die frühere Grenze von 60.000 Euro gilt nicht mehr – seit der Anpassung liegt sie bei 90.000 Euro. Damit sind deutlich mehr Familien antragsberechtigt, als viele glauben.
Wie hoch ist der Kredit?
Die Kredithöchstbeträge richten sich nach der Anzahl der Kinder im Haushalt und nach der erreichten Förderstufe:
- Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“: 170.000 Euro bei 1 oder 2 Kindern, 200.000 Euro bei 3 oder 4 Kindern und 220.000 Euro ab 5 Kindern
- Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG“: 220.000 Euro bei 1 oder 2 Kindern, 250.000 Euro bei 3 oder 4 Kindern und 270.000 Euro ab 5 Kindern
Gefördert wird einmalig maximal eine Wohneinheit. Der Kreditbetrag ist zusätzlich auf die Höhe der tatsächlich förderfähigen Kosten begrenzt.
Anforderungen an das Gebäude
Mindestens Effizienzhaus-Stufe 40, Einhaltung der Treibhausgasgrenzwerte im Lebenszyklus, keine Wärmeerzeugung mit Gas, Öl oder Biomasse. Für den Antrag ist eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz zwingend einzubinden.
Kredit 308 „Jung kauft Alt“ – Wohneigentum für Familien, Bestandserwerb
Der Gegenpart zu 300 für den Altbau. Gefördert wird der Kaufpreis eines bestehenden Wohngebäudes oder einer bestehenden Eigentumswohnung in Deutschland inklusive Grundstückskosten – das Objekt wird nach dem Erwerb energetisch saniert.
Wer wird gefördert?
- Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren im Haushalt
- Selbstnutzung mit mindestens 50 % Miteigentumsquote
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung dürfen die Antragstellenden grundsätzlich kein weiteres Wohneigentum in Deutschland besitzen. Auch Miteigentumsanteile können die Förderung ausschließen; maßgeblich sind die im Merkblatt genannten Ausnahmen und Stichtagsregelungen.
- Haushaltseinkommen maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind, plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind
- keine Vorförderung aus Baukindergeld (424), 300 oder 308
Anforderungen an das Objekt
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss ein gültiger Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis der Energieeffizienzklasse F, G oder H vorliegen.
- Die Immobilie muss innerhalb von 4,5 Jahren beziehungsweise 54 Monaten nach Zusage energetisch saniert werden. Seit dem 3. August 2026 bestehen dafür zwei alternative Förderwege: entweder die Sanierung zu einer förderfähigen Effizienzhaus-Stufe oder die Umsetzung des von der KfW festgelegten Pakets energetischer Einzelmaßnahmen. Anspruchsvollere Stufen (70 EE, 55 EE, 40 EE) sind ebenfalls zulässig – die EE-Klasse ist dabei immer einzuhalten. Stufen ohne EE-Klasse zählen nicht.
Hinweis: Das früher genannte Sanierungsziel „Effizienzhaus 70″ gilt nicht mehr – die Anforderung wurde auf Effizienzhaus 85 EE abgesenkt.
Kredithöhe
Aktuell gestaffelt nach Kinderzahl:
| Kinder | Max. Haushaltseinkommen | Max. Kreditbetrag |
| 1 | 90.000 Euro | 140.000 Euro |
| 2 | 100.000 Euro | 160.000 Euro |
| ab 3 | 110.000 Euro (+10.000 je weiterem Kind) | 180.000 Euro |
Seit dem 3. August 2026 betragen die Kredithöchstbeträge 140.000 Euro bei einem Kind, 160.000 Euro bei zwei Kindern und 180.000 Euro ab drei Kindern. Alternativ zum Effizienzhaus-Nachweis ist ein festgelegtes Paket energetischer Einzelmaßnahmen zulässig. Grundsätzlich müssen dabei Heizung und Fenster erneuert sowie Fassade und Dach beziehungsweise oberste Geschossdecke gedämmt werden; Ausnahmen richten sich nach dem gültigen Merkblatt. Maßgeblich für die Förderbedingungen ist das Datum des Antragseingangs bei der KfW.
Nicht förderfähig
Die Sanierungskosten selbst – dafür steht der Wohngebäude-Kredit (261) zur Verfügung. Ebenfalls außen vor: Nebenkosten wie Notar- und Maklergebühren und die Grunderwerbsteuer, der alleinige Grundstückskauf, Ferienimmobilien, Umschuldungen und Nachfinanzierungen.
Kredit 124 für Wohneigentum
Hinter diesen drei Ziffern verbirgt sich das klassische Wohneigentumsprogramm für Privatpersonen, die Wohnraum kaufen oder bauen und selbst darin wohnen. Es gilt für den Neubau ebenso wie für den Kauf von Bestandsimmobilien – ohne Einkommensgrenze und ohne Anforderungen an den Energiestandard. Geboten wird ein Förderkredit bis maximal 100.000 Euro pro Vorhaben.
Bei Bestandsimmobilien förderfähig
- der Kaufpreis
- die Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung
- die Nebenkosten wie Notar- und Maklergebühren und die Grunderwerbsteuer
Beim Neubau förderfähig
- die Kosten des Baugrundstücks, wenn du es höchstens 6 Monate vor Antragseingang bei der KfW erworben hast
- Baukosten wie Material- und Arbeitskosten
- Baunebenkosten für Architekten, Energie- bzw. Bauberatung, Notar- und Maklergebühren sowie die Grunderwerbsteuer
- die Kosten für Außenanlagen
Konditionen
- bis zu 35 Jahre Laufzeit, 5 oder 10 Jahre Zinsbindung
- tilgungsfreie Anlaufzeit: 1 bis 3 Jahre bei Laufzeiten von 4 bis 25 Jahren, 1 bis 5 Jahre bei Laufzeiten von 26 bis 35 Jahren
- 100 % Auszahlung; Abruf innerhalb von 12 Monaten nach Zusage, Verlängerung auf maximal 36 Monate möglich; danach 0,15 % Bereitstellungsprovision pro Monat
- wahlweise Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen – die Unterschiede erklären wir gerne im Gespräch
- Sondertilgungen und Teilrückzahlungen sind nicht möglich. Eine vollständige vorzeitige Rückzahlung ist jederzeit möglich, löst aber eine Vorfälligkeitsentschädigung aus.
- Absicherung durch Grundschuldeintrag in voller Kredithöhe
Nicht förderfähig: Ferienhäuser und Ferienwohnungen, Umschuldungen, Nachfinanzierungen, bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben, vermietete oder gewerblich genutzte Flächen sowie Maßnahmen am bereits vorhandenen Wohneigentum (z. B. Wohnraumerweiterungen). Nicht durch Fachunternehmen ausgeführte Eigenleistungen werden nicht als Arbeitskosten gefördert. Nachgewiesene Materialkosten können im Rahmen der jeweils geltenden Bedingungen berücksichtigt werden.
Nutzbar in vielen Lebenslagen
Auch der Erwerb eines Miteigentumsanteils im Zusammenhang mit einer Scheidung oder Erbauseinandersetzung kann grundsätzlich förderfähig sein, wenn die Immobilie anschließend selbst genutzt wird und die weiteren Programmbedingungen erfüllt sind. Ob bereits gewährte KfW-Förderungen entgegenstehen, muss im Einzelfall geprüft werden.
Du kannst deine Eltern oder Kinder in der geförderten Immobilie auch unentgeltlich wohnen lassen. Zulässig ist das für Angehörige im Sinne von § 15 Abgabenordnung, sofern die Wohnung von diesen selbst genutzt wird. Der Förderhöchstbetrag beträgt dann 100.000 Euro je Wohneinheit, wobei pro Einheit ein separater Antrag zu stellen ist.
„Über die individuellen Voraussetzungen für die Nutzung des KfW-Förderkredites 124 für diese besonderen Lebenslagen beraten wir dich gerne.“
Baukastenprinzip – mehrere Programme gleichzeitig nutzen
Das Wohneigentumsprogramm 124 lässt sich mit anderen KfW-Förderprodukten kombinieren, zum Beispiel mit dem Wohngebäude-Kredit 261. Grundregel: Kredite und Zuschüsse dürfen in Summe die tatsächlich förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigen. Innerhalb der Neubauprogramme gilt außerdem: Pro Wohneinheit ist nur ein Neubauprogramm möglich (296 oder 297/298 oder 300).
Wohngebäude – Kredit 261
Mit dem Programm 261 fördert der Bund die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Wichtig: Neubauten werden seit März 2023 nicht mehr über 261 gefördert – dafür sind 296, 297/298 und 300 zuständig.
Die wichtigsten Eckdaten (seit 21. Juli 2026)
- zinsgünstiger Kredit mit tagesaktuellem Zinssatz
- einheitlich bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit
- Tilgungszuschuss je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe – seit dem 21. Juli 2026 pauschal um 10 Prozentpunkte reduziert
- der frühere Zusatzbonus von 5 Prozentpunkten für die EE-Klasse entfällt
- förderfähig sind nur noch die Stufen EH 40 / 55 / 70 / 85 sowie EH Denkmal, jeweils mit EE- oder NH-Klasse
- Boni sind weiterhin möglich: 10 Prozentpunkte für ein Worst Performing Building sowie 15 Prozentpunkte für serielles Sanieren bei EH 40 und EH 55. Die angekündigte Erweiterung des SerSan-Bonus auf EH 70 EE mit 5 Prozentpunkten ist am 4. August 2026 noch nicht beantragbar; die KfW stellt die Einführung voraussichtlich für Ende September 2026 in Aussicht.
- Die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten ist erforderlich. Die förderfähigen Kosten für Fachplanung und Baubegleitung können innerhalb eigener Höchstbeträge zusätzlich berücksichtigt werden.
- der Emissionsminderungszuschlag entfällt
Aktuelle Tilgungszuschüsse für die EE-Klasse: 0 % bei EH 85 und EH 70, 5 % bei EH 55 und EH Denkmal sowie 10 % bei EH 40. Bei der NH-Klasse kommen jeweils 5 Prozentpunkte hinzu. Maßgeblich bleibt das jeweils gültige KfW-Merkblatt 261.
Ebenfalls über 261 förderfähig
- der Ersterwerb eines frisch sanierten Effizienzhauses, wenn die Sanierungskosten gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag) und dafür noch keine Förderung in Anspruch genommen wurde
- die Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche, etwa der Ausbau einer angrenzenden Scheune
Voraussetzung ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Gebäude mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Effizienzhaus-Stufe und Energieeffizienzklasse sind nicht dasselbe
Diese beiden Begriffe werden gern verwechselt – bei der Förderung macht das einen Unterschied:
Die Effizienzhaus-Stufe (40, 55, 70, 85, Denkmal) ist die Kennzahl der KfW-Förderung. Sie beschreibt den Primärenergiebedarf des Gebäudes im Verhältnis zu einem gesetzlich definierten Referenzgebäude. Ein Effizienzhaus 40 darf beim Primärenergiebedarf höchstens 40 Prozent des Wertes des gesetzlich definierten Referenzgebäudes erreichen. Zusätzlich gelten Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz beziehungsweise den Transmissionswärmeverlust.
Die Energieeffizienzklasse (A+ bis H) steht im Energieausweis und richtet sich nach dem Endenergiebedarf bzw. -verbrauch in kWh pro Quadratmeter und Jahr. Die Skala reicht von A+ (sehr energiesparend) bis H (nicht energiesparend).
Die beiden Systeme lassen sich nicht 1:1 ineinander umrechnen. Praktisch relevant wird das bei „Jung kauft Alt“: Dort ist die Klasse F, G oder H aus dem Energieausweis die Eintrittskarte, während das Sanierungsziel als Effizienzhaus-Stufe (85 EE) definiert ist.
Altersgerecht umbauen: Kredit 159 – und der Zuschuss 455-B
Weniger Barrieren, mehr Wohnkomfort und besserer Einbruchschutz: Diese Maßnahmen fördert der Kredit 159 – unabhängig vom Alter der Antragstellenden und mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit zu vergünstigtem Zins.
Gefördert werden Baumaßnahmen in der eigenen Immobilie, die Umwidmung von Nichtwohnflächen und der Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie. Beim Kauf muss es sich um einen Ersterwerb handeln, die Kosten der Barrierereduzierung müssen im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sein und der Verkäufer darf dafür noch keine Förderung aus „Altersgerecht Umbauen“ erhalten haben.
Konditionen: Annuitätendarlehen mit 4 bis 30 Jahren Laufzeit, 5 oder 10 Jahre Zinsbindung, 1 bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre. Nicht förderfähig sind insbesondere Ferienimmobilien, Umschuldungen, Nachfinanzierungen und bereits abgeschlossene Vorhaben. Auch vermieteter Wohnraum kann grundsätzlich gefördert werden. Für gewerblich genutzte Flächen gelten gesonderte Einschränkungen.
Zum Zuschuss 455-B: Das Programm wurde im April 2026 wieder geöffnet, ist aktuell jedoch wegen ausgeschöpfter Bundesmittel für Neuanträge geschlossen. Bestehende Zusagen bleiben gültig. Der Kredit 159 kann weiterhin beantragt werden. Ob 455-B erneut geöffnet wird, veröffentlicht die KfW auf der Produktseite.
Auch beim Kredit 159 gilt der Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Unser Tipp: Timing entscheidet
KfW-Förderkredite müssen grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens über den Finanzierungspartner beantragt werden. Je nach Programm gelten unterschiedliche Regelungen dazu, wann Verträge geschlossen, Zahlungen geleistet oder Arbeiten begonnen werden dürfen. Als Vorhabensbeginn gilt:
- beim Bau der erste Spatenstich
- beim Kauf der Abschluss des notariellen Kaufvertrages
- bei einer Zwangsversteigerung das Zuschlagsdatum
Für das Wohneigentumsprogramm 124 kann bereits ein formloser Antrag oder ein aktenkundiges Finanzierungsgespräch einschließlich KfW-Förderung beim Finanzierungspartner als rechtzeitiger Kreditantrag gelten. Der formgerechte Antrag muss dann grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Vorhabensbeginn bei der KfW eingehen. Diese Sonderregel darf nicht pauschal auf die anderen Programme übertragen werden: Bei 308 muss der Antrag vor dem notariellen Kaufvertrag bei der KfW eingegangen sein; bei den energetischen Programmen gelten die jeweiligen programmspezifischen Vorgaben.
Bei den energetischen Programmen brauchst du zusätzlich vor der Antragstellung die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) deiner Energieeffizienz-Expertin oder deines -Experten. Bei einigen Programmen lässt sich ein Kauf- oder Werkvertrag mit einer aufschiebenden Bedingung vorziehen – die KfW stellt dafür Musterformulierungen bereit. Eine förderunschädliche aufschiebende oder auflösende Bedingung muss bereits bei Abschluss des Lieferungs-, Leistungs- oder Kaufvertrags vereinbart sein. Eine erst nachträglich eingefügte Förderklausel wird von der KfW nicht anerkannt.
Wir berücksichtigen alle Möglichkeiten für einen KfW-Kredit oder -Zuschuss direkt am Anfang unserer gemeinsamen Baufinanzierungs-Planung.
Rechtlicher Hinweis
Alle Angaben Stand 4. August 2026 und ohne Gewähr. Förderbedingungen, Kreditbeträge, Verfügbarkeit und Zinssätze können sich ändern; maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Produktseiten, Merkblätter und Allgemeinen Bestimmungen der KfW. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Förder- oder Finanzierungsberatung.
Primärquellen: KfW-Produktseiten und Merkblätter, Stand 4. August 2026; KfW-Informationen zu den BEG-Anpassungen mit Wirkung zum 21. Juli 2026; BEG-Wohngebäude-Richtlinie vom 17. Juli 2026; KfW-Pressemitteilung zur Erweiterung von „Jung kauft Alt“ vom 3. August 2026; KfW-Produktinformation zum Antragsstopp bei 455-B.