Drei Ziffern mit großer Wirkung
Die richtigen KfW-Förderprogramme kennen und frühzeitig einsetzen
In jeder zweiten Finanzierung sind sie ein wichtiger Baustein: die Förderprogramme der öffentlichen Hand. Ob der neueste Kredit 297/298 oder 124, 261, 159, wir erklären hier die wichtigsten Programme der KfW-Bank, wer sie nutzen sollte und wie es geht. Förderanträge werden immer über den Finanzierungspartner gestellt.
„Wir machen das für dich, damit du dich nicht mit komplizierten Anträgen belasten musst.“
Neu seit September 2024: Kredit 308 „Jung Kauft alt“ / Energiesanierung
Ab sofort gibt es Unterstützung für Familien, die eine Wohnimmobilie kaufen und energetisch sanieren. Was für diesen neuen Förderkredit gilt:
- Konditionen ab 0,25 % effektivem Jahreszins möglich.
- Gefördert wird der Kaufpreis für ein bestehendes Wohngebäude oder eine bestehende Eigentumswohnung in Deutschland, das, bzw. die nach dem Erwerb energieeffizient saniert wird. Antragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahre.
- Für das bestehende Wohngebäude bzw. die bestehende Eigentumswohnung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung ein gültiger Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis der Energieeffizienzklasse F, G oder H vorliegen.
- Die geförderte Immobilie muss innerhalb von 4,5 Jahren nach Zusage mindestens zum „Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energie Klasse“ gemäß der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ energieeffizient saniert werden.
- Die geförderte Immobilie wird selbst bewohnt und ist die einzige in Deutschland.
- Das Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind, plus 10.000 für jedes weitere Kind.
- Kredithöchstbetrag von 100.000 bis 150.000 Euro.
- Nicht förderfähig sind die Sanierungskosten. Diese kann man sich im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude mit dem Förderprodukt Wohngebäude – Kredit (261) fördern lassen.
Kredit 297/298: Klimafreundlicher Neubau von Wohngebäuden
Mit einem neuen Fördertopf unterstützt das Land NRW seit dem 01. März 2023 den Neubau und Erwerb von energieeffizienten und nachhaltigen Wohngebäuden. Private Selbstnutzer können mit dem Förderprogramm 297 einen Kredit mit vergünstigten Zinsen beantragen.
- Förderkredit ab 0,01 % effektiver Jahreszins
- für Neubau und Erstkauf (1 Jahr nach Fertigstellung)
- bis zu 150.000 Euro je Wohnung
- für Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren
- bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung
Gefördert werden:
- der Bau oder Kauf einschließlich Nebenkosten,
- die Planung und Baubegleitung durch Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit,
- die Nachhaltigkeitszertifizierung
Unterstützung für eine Energieberatung und Zertifizierung findet man zum Beispiel mithilfe der Energieeffizienz-Expertenliste.
Die Förderbedingungen
- Das Gebäude entspricht dem energetischen Standard Effizienzhaus 40.
- Das Gebäude muss die Anforderungen an Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) einhalten.
- Der Einbau eines Wärmeerzeugers (Heizung) auf Basis fossiler Energie (Gas oder Öl) oder Biomasse (Holz) ist untersagt.
- Ein zugelassener Energieexperte muss die Einhaltung der Anforderungen prüfen.
Maximale Förderhöhe
- 100.000 Euro für klimafreundliche Wohngebäude (KFN)
- 150.000 Euro für klimafreundliche Wohngebäude mit QNG-Siegel (KFN-QNG)
Es gibt zwei Kreditoptionen
Annuitätendarlehen
Laufzeit | Zinsbindung | Tilgungsfreie Anlaufzeit | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins ) |
4 bis 10 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 2 Jahre | 0,01 % (0,01 %) |
11 bis 25 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 3 Jahre | 1,04 % (1,05 %) |
26 bis 35 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 5 Jahre | 1,21 % (1,22 %) |
Endfälliges Darlehen
Laufzeit und Zinsbindung | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
4 bis 10 Jahre | 1,30 % (1,31 %) |
Quelle: www.kfw.de/inlandsfoerderung
Statt Baukindergeld: das kfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) 300
Im Juni 2023 ist der Nachfolger des beliebten Baukindergeldes gestartet: das KfW Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) 300.
Mit zinsgünstigen Krediten werden Familien mit kleinem und mittleren Einkommen beim Neubau oder Kauf von neugebauten klimafreundlichen Wohneigentum unterstützt.
Förderfähig sind ausschließlich Wohngebäude, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, die ein förderfähiges Wohneigentum zur Selbstnutzung bauen oder kaufen wollen. Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf die Grenze von maximal 60.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind, nicht überschreiten.
Der Zinssatz liegt zum Start bei 1,25 Prozent für 35 Jahre Kreditlaufzeit (zehn Jahre Zinsbindung) – und damit rund drei Prozentpunkte unter dem aktuellen Marktniveau. Für eine Familie mit zwei Kindern sind laut Bundesregierung insgesamt Ersparnisse von mehr als 40.000 Euro möglich.
Ausschlaggebend für die Kredithöchstbeträge sind der geplante Gebäudestandard sowie die Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt der Antragstellenden leben, bzw. leben werden. Gefördert wird maximal eine Wohneinheit.
Der Fördertopf hat einen Deckel: für dieses Programm stehen 350 Millionen Euro bereit. Schnell sein lohnt sich!
Kredit 124 für Wohneigentum
Hinter diesen drei Ziffern verbirgt sich ein beliebtes Wohneigentumsprogramm für Privatpersonen, die Wohnraum kaufen oder bauen und selbst darin wohnen. Es gilt sowohl für den Neubau als auch für den Kauf von Bestandsimmobilien. Geboten wird ein zinsoptimiertes Darlehen bis maximal 100.000 Euro.
Es kann bei Bestandsimmobilien eingesetzt werden für:
- den Kaufpreis
- die Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung
- die Nebenkosten wie die Notar- und Maklergebühren und die Grunderwerbsteuer
Bei einem Neubau kann folgendes gefördert werden:
- die Kosten des Baugrundstücks, wenn du es höchstens 6 Monate vor Antragseingang bei der KfW erworben hast
- Baukosten wie Material- und Arbeitskosten
- Baunebenkosten für den Architekten, den Energie- bzw. Bauberater, die Notar- und Maklergebühren sowie die Grunderwerbsteuer
- die Kosten für Außenanlagen
Bei dieser Förderung helfen nicht nur der attraktive Zinssatz, sondern auch die tilgungsfreie Anlaufzeit von 1 bis 3 Jahren. Grundsätzlich könnt ihr diesen Kredit als Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen nutzen. Die Unterschiede dieser beiden Kreditformen erklären wir gerne im Gespräch. Abgesichert wird der Kredit durch den Eintrag einer Grundschuld in einen Grundbuch.
Update: Seit Juni 2023 hat die kfW die Laufzeit für dieses Förderprogramm von 25 auf 35 Jahre erweitert.
Das heißt konrekt für einen Darlehensbetrag von 100.000 Euro (10 Jahren Zinsbindung, 3,79%/3,89% Sollzins/effektiver Jahreszins, 1 Jahr tilgungsfrei):
Monatliche Rate bei einer Laufzeit von 25 Jahren: 1. Jahr 315,83 € / ab dem 2. Jahr 529,27 €
Monatliche Rate bei einer Laufzeit von 35 Jahren: Jahr 315,83 € / ab dem 2. Jahr 436,36 €
Unser Tipp: Kreditanträge an die KfW müssen rechtzeitig vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Bei einem Kauf ist das spätestens der Abschluss des notariellen Kaufvertrages. Wir berücksichtigen alle Möglichkeiten für einen KfW-Kredit oder -Zuschuss direkt am Anfang unserer gemeinsamen Baufinanzierungs-Planung.
Nutzbar in vielen Lebenslagen
Auch wenn Du durch eine Scheidung oder ein Erbe zum Immobilienbesitzer wirst und deinen Expartner oder Miterben auszahlen möchtest, kannst Du den KfW-Förderkredit 124 nutzen. Auch kannst du deine Eltern oder Kinder in dieser geförderten Immobilie unentgeltlich wohnen lassen.
„Über die individuellen Voraussetzungen für die Nutzung des KfW-Förderkredites 124 für diese besonderen Lebenslagen beraten wir dich gerne.„
Baukastenprinzip – mehrere Programme gleichzeitig nutzen
Das Wohneigentumsprogramm 124 kann mit anderen Förderprogrammen der KfW-Bank kombiniert werden. Zum Beispiel mit dem Wohngebäude-Kredit 261 für Klimafreundlichkeit. Hiermit fördert der Bund das energieeffiziente Bauen und Sanieren.
Die wichtigsten Eckdaten sind:
- effektiver Jahreszins ab 0,20% für Sanierung, Neubau und Kauf
- bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus.
- Senkung der Rückzahlung durch Tilgungszuschuss in Höhe von 5 – 25 %
- ggf. Förderung von Baubegleitung o.ä.
Grundsätzlich muss für die Nutzung des Wohngebäudekredits 261 beim Kauf einer neuen Immobilie die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse erfüllt sein. Gefördert werden aber auch energetische Sanierungsmaßnahmen, die mindestens zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 führen. Ist die Immobilie zum Zeitpunkt des Kaufes bereits frisch saniert, werden die Kosten dieser Maßnahme gefördert, wenn sie gesondert ausgewiesen sind, zum Beispiel im Kaufvertrag. Der Wohngebäude-Kredit 261 kann auch dann unterstützend eingesetzt werden, wenn ihr nicht bewohnte Fläche in eine Wohnfläche umwandelt.
Energieffizienzklassen
Was bedeutet Effizienzhaus 40 oder 85? Diese Begriffe beziehen sich auf die sogenannten Energieeffizienzklassen. Diese wichtige Kennzahl bezeichnet das energetische Niveau eines Gebäudes. Es kann zwischen „A+“ (sehr energiesparend) und „H“ (nicht energiesparend) liegen. Die Kennzahl ermöglicht es, das energetische Niveau verschiedener Gebäude einfach zu vergleichen. Jede alphabetische Stufe definiert den Energiebedarf oder Energieverbrauch auf Basis der kWh/(m2a). So hat beispielsweise das Energieeffizienzhaus 40 mit einem Wert zwischen 30 bis unter 50 kWh/(m2a) die Energieeffizienzklasse A. Ein Energieeffizienzhaus Stufe 85 gehört in die Stufe C.
Altersgerecht Umbauen und den Kredit 159 nutzen
Weniger Barrieren, mehr Wohnkomfort und besserer Einbruchschutz, das sind alles Themen, die für ein Wohnen im Alter wichtig sind. Diese Maßnahmen fördert der Kredit 159. Er kann mit einer Summe von bis zu 50.000 € und unabhängig vom Alter genutzt werden. Besonders attraktiv ist ein vergünstigster Zins. Neben Baumaßnahmen in der eigenen Immobilie werden auch die Umwidmung von Nichtwohnflächen und der Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie gefördert. Hier muss es sich allerdings um einen Ersterwerb handeln und die Kosten der Barrierereduzierung im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sein.