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Drei Ziffern mit großer Wirkung

Die richtigen KfW-Förderprogramme kennen und frühzeitig einsetzen

In jeder zweiten Finanzierung sind sie ein wichtiger Baustein: die Förderprogramme der öffentlichen Hand. Ob der neueste Kredit 297/298 oder 124, 261, 159, wir erklären hier die wichtigsten Programme der KfW-Bank, wer sie nutzen sollte und wie es geht. Förderanträge werden immer über den Finanzierungspartner gestellt.

„Wir machen das für dich, damit du dich nicht mit komplizierten Anträgen belasten musst.“

Neu seit September 2024: Kredit 308 „Jung Kauft alt“ / Energiesanierung

Ab sofort gibt es Unterstützung für Familien, die eine Wohnimmobilie kaufen und energetisch sanieren. Was für diesen neuen Förderkredit gilt:

Kredit 297/298: Klimafreundlicher Neubau von Wohngebäuden

Mit einem neuen Fördertopf unterstützt das Land NRW seit dem 01. März 2023 den Neubau und Erwerb von energieeffizienten und nachhaltigen Wohngebäuden. Private Selbstnutzer können mit dem Förderprogramm 297 einen Kredit mit vergünstigten Zinsen beantragen.

Gefördert werden:

Unterstützung für eine Energieberatung und Zertifizierung findet man zum Beispiel mithilfe der Energieeffizienz-Expertenliste

Die Förderbedingungen

Maximale Förderhöhe

Es gibt zwei Kreditoptionen

Annuitätendarlehen

LaufzeitZinsbindungTilgungsfreie AnlaufzeitSollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins )
4 bis 10 Jahre10 Jahre1 bis 2 Jahre0,01 % (0,01 %)
11 bis 25 Jahre10 Jahre1 bis 3 Jahre1,04 % (1,05 %)
26 bis 35 Jahre10 Jahre1 bis 5 Jahre1,21 % (1,22 %)

Endfälliges Darlehen

Laufzeit und ZinsbindungSollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins)
4 bis 10 Jahre1,30 % (1,31 %)

Quelle: www.kfw.de/inlandsfoerderung

Statt Baukindergeld: das kfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) 300

Im Juni 2023 ist der Nachfolger des beliebten Baukindergeldes gestartet: das KfW Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) 300.

Mit zinsgünstigen Krediten werden Familien mit kleinem und mittleren Einkommen beim Neubau oder Kauf von neugebauten klimafreundlichen Wohneigentum unterstützt.

Förderfähig sind ausschließlich Wohngebäude, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.

Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, die ein förderfähiges Wohneigentum zur Selbstnutzung bauen oder kaufen wollen. Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf die Grenze von maximal 60.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind, nicht überschreiten.

Der Zinssatz liegt zum Start bei 1,25 Prozent für 35 Jahre Kreditlaufzeit (zehn Jahre Zinsbindung) – und damit rund drei Prozentpunkte unter dem aktuellen Marktniveau. Für eine Familie mit zwei Kindern sind laut Bundesregierung insgesamt Ersparnisse von mehr als 40.000 Euro möglich.

Ausschlaggebend für die Kredithöchstbeträge sind der geplante Gebäudestandard sowie die Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt der Antragstellenden leben, bzw. leben werden. Gefördert wird maximal eine Wohneinheit.

Der Fördertopf hat einen Deckel: für dieses Programm stehen 350 Millionen Euro bereit. Schnell sein lohnt sich!

Kredit 124 für Wohneigentum

Hinter diesen drei Ziffern verbirgt sich ein beliebtes Wohneigentumsprogramm für Privatpersonen, die Wohnraum kaufen oder bauen und selbst darin wohnen. Es gilt sowohl für den Neubau als auch für den Kauf von Bestandsimmobilien. Geboten wird ein zinsoptimiertes Darlehen bis maximal 100.000 Euro.

Es kann bei Bestandsimmobilien eingesetzt werden für:

Bei einem Neubau kann folgendes gefördert werden:

Bei dieser Förderung helfen nicht nur der attraktive Zinssatz, sondern auch die tilgungsfreie Anlaufzeit von 1 bis 3 Jahren. Grundsätzlich könnt ihr diesen Kredit als Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen nutzen. Die Unterschiede dieser beiden Kreditformen erklären wir gerne im Gespräch. Abgesichert wird der Kredit durch den Eintrag einer Grundschuld in einen Grundbuch.

Update: Seit Juni 2023 hat die kfW die Laufzeit für dieses Förderprogramm von 25 auf 35 Jahre erweitert.

Das heißt konrekt für einen Darlehensbetrag von 100.000 Euro (10 Jahren Zinsbindung, 3,79%/3,89% Sollzins/effektiver Jahreszins, 1 Jahr tilgungsfrei):

Monatliche Rate bei einer Laufzeit von 25 Jahren: 1. Jahr 315,83 € / ab dem 2. Jahr 529,27 €

Monatliche Rate bei einer Laufzeit von 35 Jahren: Jahr 315,83 € / ab dem 2. Jahr 436,36 €

Unser Tipp: Kreditanträge an die KfW müssen rechtzeitig vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Bei einem Kauf ist das spätestens der Abschluss des notariellen Kaufvertrages. Wir berücksichtigen alle Möglichkeiten für einen KfW-Kredit oder -Zuschuss direkt am Anfang unserer gemeinsamen Baufinanzierungs-Planung.

Nutzbar in vielen Lebenslagen

Auch wenn Du durch eine Scheidung oder ein Erbe zum Immobilienbesitzer wirst und deinen Expartner oder Miterben auszahlen möchtest, kannst Du den KfW-Förderkredit 124 nutzen. Auch kannst du deine Eltern oder Kinder in dieser geförderten Immobilie unentgeltlich wohnen lassen.  

Über die individuellen Voraussetzungen für die Nutzung des KfW-Förderkredites 124 für diese besonderen Lebenslagen beraten wir dich gerne.

Baukastenprinzip – mehrere Programme gleichzeitig nutzen

Das Wohneigentumsprogramm 124 kann mit anderen Förderprogrammen der KfW-Bank kombiniert werden. Zum Beispiel mit dem Wohngebäude-Kredit 261 für Klimafreundlichkeit. Hiermit fördert der Bund das energieeffiziente Bauen und Sanieren.

Die wichtigsten Eckdaten sind:

Grundsätzlich muss für die Nutzung des Wohngebäudekredits 261 beim Kauf einer neuen Immobilie die Anfor­derungen an ein Effizienz­haus 40 mit Nach­haltig­keits-Klasse erfüllt sein. Gefördert werden aber auch energetische Sanierungsmaßnahmen, die mindestens zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 führen. Ist die Immobilie zum Zeitpunkt des Kaufes bereits frisch saniert, werden die Kosten dieser Maßnahme gefördert, wenn sie gesondert ausgewiesen sind, zum Beispiel im Kaufvertrag.  Der Wohngebäude-Kredit 261 kann auch dann unterstützend eingesetzt werden, wenn ihr nicht bewohnte Fläche in eine Wohnfläche umwandelt.

Energieffizienzklassen

Was bedeutet Effizienzhaus 40 oder 85? Diese Begriffe beziehen sich auf die sogenannten Energieeffizienzklassen. Diese wichtige Kennzahl bezeichnet das energetische Niveau eines Gebäudes. Es kann zwischen „A+“ (sehr energiesparend) und „H“ (nicht energiesparend) liegen. Die Kennzahl ermöglicht es, das energetische Niveau verschiedener Gebäude einfach zu vergleichen. Jede alphabetische Stufe definiert den Energiebedarf oder Energieverbrauch auf Basis der kWh/(m2a). So hat beispielsweise das Energieeffizienzhaus 40 mit einem Wert zwischen 30 bis unter 50 kWh/(m2a) die Energieeffizienzklasse A. Ein Energieeffizienzhaus Stufe 85 gehört in die Stufe C.

Altersgerecht Umbauen und den Kredit 159 nutzen

Weniger Barrieren, mehr Wohnkomfort und besserer Einbruchschutz, das sind alles Themen, die für ein Wohnen im Alter wichtig sind. Diese Maßnahmen fördert der Kredit 159. Er kann mit einer Summe von bis zu 50.000 € und unabhängig vom Alter genutzt werden. Besonders attraktiv ist ein vergünstigster Zins. Neben Baumaßnahmen in der eigenen Immobilie werden auch die Umwidmung von Nichtwohnflächen und der Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie gefördert. Hier muss es sich allerdings um einen Ersterwerb handeln und die Kosten der Barrierereduzierung im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sein.  

Wir besprechen in jeder Baufinanzierungen über eure Möglichkeiten diese Förderprogramme einzusetzen.

Kevin Budde

Geschäftsführer

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