Familienzuwachs und Eigenheim: Baufinanzierung mit Elterngeld
Die passende Immobilie ist gefunden – und gleichzeitig kündigt sich Nachwuchs an. Eigentlich ein Grund zur doppelten Freude. Doch sobald ein reguläres Gehalt vorübergehend durch Elterngeld ersetzt wird, entstehen bei vielen jungen Eltern Fragen:
- Ist die Finanzierung trotzdem möglich?
- Wie bewertet die Bank das Elterngeld?
- Und bleibt die monatliche Rate auch während der Elternzeit bezahlbar?
Die gute Nachricht: Eine Baufinanzierung mit Elterngeld ist grundsätzlich möglich. Sie muss jedoch besonders sorgfältig geplant werden. Entscheidend ist nicht allein das aktuelle Einkommen, sondern ob die Finanzierung während der Elternzeit und nach dem beruflichen Wiedereinstieg dauerhaft tragbar bleibt.
Wie berücksichtigen Banken das Elterngeld?
Elterngeld wird nur für einen begrenzten Zeitraum gezahlt. Viele Banken behandeln es deshalb nicht wie ein dauerhaftes Gehalt. Wie stark es in die Haushaltsrechnung einfließt, unterscheidet sich von Kreditinstitut zu Kreditinstitut.
Vereinfacht lassen sich drei Ansätze unterscheiden:
| Institut A | Bezieht das Elterngeld zeitlich befristet in die Haushaltsrechnung ein. |
| Institut B | Berücksichtigt zusätzlich das erwartete Einkommen nach der Elternzeit und verlangt dafür einen Nachweis. |
| Institut C | Setzt das Elterngeld nicht oder nur eingeschränkt als nachhaltiges Einkommen an. |
Reicht das dauerhafte Einkommen des weiterarbeitenden Elternteils bereits aus, um die Finanzierung zu tragen, spielt das Elterngeld häufig eine geringere Rolle. Wird es für die gewünschte Darlehensrate benötigt, kommt es besonders auf das Finanzierungskonzept und die Auswahl der passenden Bank an.
Wir vergleichen die aktuellen Vorgaben zahlreicher Banken und Finanzierungspartner. So können wir gezielt prüfen, welche Institute eure familiäre und berufliche Situation angemessen berücksichtigen und welche Nachweise benötigt werden.
Das Elterngeld verständlich erklärt
Für eure Baufinanzierung ist wichtig, wie hoch das Elterngeld ausfällt und wie lange es zur Verfügung steht.
- Höhe: Das Basiselterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das dem jeweiligen Elternteil nach der Geburt wegfällt. Es beträgt in der Regel 65 bis 67 Prozent dieses Einkommensunterschieds. Bei niedrigeren Einkommen kann der Prozentsatz höher liegen. Das Basiselterngeld beträgt grundsätzlich mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich.
- Elterngeld-Netto: Grundlage ist nicht einfach das Netto auf der Gehaltsabrechnung. Die Elterngeldstelle ermittelt für jeden Elternteil ein eigenes sogenanntes Elterngeld-Netto. Dafür wird zunächst das durchschnittliche Bruttoeinkommen im maßgeblichen Zeitraum vor der Geburt berechnet. Anschließend werden Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten nach gesetzlich festgelegten Pauschalen abgezogen. Deshalb kann das Elterngeld-Netto vom tatsächlich ausgezahlten Netto auf der Gehaltsabrechnung abweichen.
- Bezugsdauer: Ein Elternpaar hat gemeinsam zunächst Anspruch auf zwölf Monatsbeträge Basiselterngeld. Beantragen beide Elternteile Elterngeld und hat mindestens einer von ihnen nach der Geburt für mindestens zwei Lebensmonate weniger Einkommen als zuvor, kommen zwei Partnermonate hinzu. Damit stehen der Familie insgesamt bis zu 14 Monatsbeträge zur Verfügung.Die Monate können zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Beispielsweise kann ein Elternteil zwölf Monate und der andere zwei Monate Basiselterngeld beziehen. Ein einzelner Elternteil kann im Regelfall höchstens zwölf Monatsbeträge erhalten. Mutterschaftsleistungen werden bei der Mutter grundsätzlich auf das Elterngeld angerechnet und gelten als bereits verbrauchte Basiselterngeldmonate. Bei Alleinerziehenden und besonders frühen Frühgeburten gelten teilweise abweichende Regelungen.
- ElterngeldPlus: Ein Monat Basiselterngeld kann grundsätzlich in zwei Monate ElterngeldPlus umgewandelt werden. Wer nach der Geburt kein Einkommen erzielt, erhält monatlich in der Regel höchstens die Hälfte des möglichen Basiselterngeldes – dafür aber doppelt so lange. Die Leistung wird damit über einen längeren Zeitraum verteilt.Besonders interessant kann ElterngeldPlus sein, wenn ein Elternteil nach der Geburt in Teilzeit arbeitet. Dann kann es ähnlich hoch ausfallen wie das Basiselterngeld bei Teilzeiteinkommen, aber doppelt so lange bezogen werden. Während des Elterngeldbezugs darf die Arbeitszeit grundsätzlich 32 Wochenstunden nicht überschreiten.
- Partnerschaftsbonus: Arbeiten beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit, können sie jeweils zwei, drei oder vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus erhalten. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass beide in diesen aufeinanderfolgenden Lebensmonaten durchschnittlich mindestens 24 und höchstens 32 Wochenstunden arbeiten. Alleinerziehende können den Bonus unter entsprechenden Voraussetzungen ebenfalls nutzen.
- Gleichzeitiger Bezug: Für Kinder, die ab dem 1. April 2024 geboren wurden, dürfen beide Elternteile grundsätzlich nur in einem der ersten zwölf Lebensmonate gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Beziehen beide im selben Lebensmonat Basiselterngeld, werden zwei Monatsbeträge aus dem gemeinsamen Anspruch verbraucht. Ein längerer paralleler Bezug ist möglich, wenn mindestens ein Elternteil ElterngeldPlus erhält. Ausnahmen gelten unter anderem bei Mehrlingsgeburten, bestimmten Frühgeburten sowie bei neugeborenen Kindern oder Geschwisterkindern mit einer berücksichtigungsfähigen Behinderung.
- Einkommensgrenze: Für Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das maßgebliche zu versteuernde Einkommen die gesetzliche Grenze von 175.000 Euro überschreitet. Bei Paaren wird das Einkommen beider Elternteile zusammengerechnet. Maßgeblich ist grundsätzlich das Kalenderjahr vor der Geburt. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht mit dem Bruttoeinkommen gleichzusetzen.
So wird der Wunsch vom Eigenheim planbar
Mit einem Baby verändert sich nicht nur der Alltag. Auch Einnahmen und Ausgaben verschieben sich: Ein Gehalt fällt vorübergehend geringer aus, gleichzeitig kommen Kosten für das Kind und möglicherweise später für die Betreuung hinzu. Eine gute Baufinanzierung bildet diese Veränderungen von Anfang an realistisch ab.
Vier Punkte sind besonders wichtig:
1. Frühzeitig planen
Je früher ihr euch mit der Baufinanzierung beschäftigt, desto besser lassen sich Elternzeit, Elterngeld und beruflicher Wiedereinstieg miteinander abstimmen. Dabei betrachten wir nicht nur eure finanzielle Situation heute, sondern auch die kommenden Jahre.
Ein früher Antrag bedeutet allerdings nicht automatisch, dass die Bank nur das bisherige volle Gehalt berücksichtigt. Bereits absehbare Veränderungen durch Schwangerschaft, Elternzeit oder eine geplante Teilzeitbeschäftigung müssen vollständig angegeben werden.
2. Rückkehr in den Beruf nachweisen
Für die Bank ist wichtig, wann und mit welchem Einkommen ihr nach der Elternzeit wieder arbeiten möchtet. Eine Arbeitgeberbestätigung über das fortbestehende Arbeitsverhältnis, den geplanten Wiedereinstieg, die künftige Arbeitszeit und das erwartete Einkommen kann die Prüfung erleichtern.
Ob und in welchem Umfang eine Bank diese Angaben berücksichtigt, hängt von ihren jeweiligen Kreditrichtlinien ab.
3. Familienbudget realistisch berechnen
Eine Darlehensrate muss nicht nur heute passen, sondern auch in Monaten mit geringerem Einkommen. Deshalb gehören neben Elterngeld und Teilzeitgehalt auch laufende Lebenshaltungskosten, Rücklagen, Versicherungen und mögliche Betreuungskosten in die Haushaltsrechnung.
Wichtig ist außerdem ein finanzieller Puffer. Denn gerade mit einem Kind sollte nicht jede unerwartete Ausgabe die Finanzierung ins Wanken bringen.
4. Die passende Bank auswählen
Banken bewerten Elterngeld und den geplanten Wiedereinstieg unterschiedlich. Eine Finanzierung, die bei einem Institut nicht in das Prüfraster passt, kann bei einem anderen Finanzierungspartner durchaus möglich sein.
Die richtige Bankauswahl erhöht deshalb die Chancen auf eine passende Finanzierung. Sie ersetzt aber keine tragfähige Haushaltsrechnung. Eigenkapital, Kaufpreis, Darlehenshöhe und monatliche Rate müssen auch langfristig zu eurem Familienbudget passen.
Mit guter Planung ins eigene Zuhause
Der Wunsch nach einem eigenen Zuhause wird mit Nachwuchs oft noch stärker: mehr Platz, ein eigenes Kinderzimmer und ein Umfeld, in dem die Familie ankommen kann. Eine bevorstehende Elternzeit muss diesen Wunsch nicht ausbremsen.
Gemeinsam betrachten wir eure finanzielle Entwicklung vom Einkommen vor der Geburt über die Elternzeit bis zum beruflichen Wiedereinstieg. Anschließend prüfen wir, welche Banken eure Situation angemessen berücksichtigen und wie sich die Finanzierung auch für die Zeit nach dem Elterngeld sicher aufstellen lässt.
So entsteht keine Finanzierung, die nur auf dem Papier funktioniert, sondern eine Lösung, die zu eurem Familienleben und eurem Wunsch vom Eigenheim passt.
Hinweis: Die Angaben zum Elterngeld entsprechen dem Rechtsstand August 2026 und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Da sich gesetzliche Regelungen und Kreditrichtlinien ändern können, sollten die aktuellen Voraussetzungen vor der Antragstellung nochmals geprüft werden.
Wir wissen, welche Bank welchen Ansatz verfolgt. So vermeiden wir unnötige Extraschleifen und erhöhen die Chance auf eine reibungslose Finanzierungszusage.