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Förderprogramme der KfW: Drei Ziffern mit großer Wirkung

Die richtigen Förderprogramme der öffentlichen Hand kennen und frühzeitig einsetzen: In vielen Baufinanzierungen sind sie ein wichtiger Baustein. Ob 124, 159, 261, 296, 297/298, 300 oder 308 – wir erklären hier die wichtigsten Programme der KfW, wer sie nutzen sollte und wie es geht.

„KfW-Förderkredite beantragst du nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner. Zuschüsse, beispielsweise die Heizungsförderung, werden grundsätzlich direkt über die dafür vorgesehenen KfW-Portale beantragt. Der Zuschuss 455-B kann derzeit allerdings nicht neu beantragt werden.

Alle anderen Förderprogramme sind Bestandteil der Finanzierungsberatung und laufen über uns, damit du dich nicht mit komplizierten Anträgen belasten musst.“

Wichtig vorab: Was sich gerade geändert hat

(Stand: 4. August 2026)

Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2026 Eckpunkte für die Anpassung der BEG veröffentlicht. Seit dem 21. Juli 2026 gelten bei der KfW die darauf beruhenden neuen Förderbedingungen.

Für die Sanierung von Wohngebäuden (Programm 261) bedeutet das:

Wer bis zum 20. Juli 2026 einen vollständigen Antrag gestellt hat, wird noch nach den alten Bedingungen zugesagt. Bereits erteilte Zusagen bleiben unverändert gültig.

„Jung kauft Alt“ (308) wurde zum 3. August 2026 erweitert. Die Kreditobergrenzen sind auf 140.000, 160.000 beziehungsweise 180.000 Euro gestiegen. Zusätzlich zur Sanierung auf einen Effizienzhausstandard ist nun alternativ ein verbindliches Paket energetischer Einzelmaßnahmen zulässig. Entscheidend bleibt: Der Antrag muss vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags bei der KfW eingegangen sein.

Zinssätze ändern sich laufend. Die KfW legt die Konditionen auch bei Förderkrediten am Kapitalmarkt orientiert fest – maßgeblich ist der Tag der Zusage. Konkrete Prozentwerte in Ratgebertexten sind deshalb immer nur Momentaufnahmen. Die tagesaktuellen Sätze bekommst du von uns oder über die Konditionenübersicht der KfW.

Kredit 296 – „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude“

Dieses Programm gibt es seit dem 1. Oktober 2024. Gefördert werden Neubau und Erstkauf klimafreundlicher und flächeneffizienter Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland. Auftraggeber ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).

Die Eckdaten

Gefördert werden

Die Fördervoraussetzungen

Hier steckt die eigentliche Hürde. Das Gebäude muss gemäß den technischen Mindestanforderungen:

Bestätigt wird das durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz aus der Expertenliste des Bundes (dena).

Zu beachten: Für dieselbe Wohneinheit ist die gleichzeitige Nutzung von 296 mit 297/298 oder 300 ausgeschlossen. In einem Mehrfamilienhaus lassen sich die Programme aber auf verschiedene Wohneinheiten verteilen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel.

Kredit 297/298 – „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“

Ein Bundesprogramm der KfW im Auftrag des BMWSB, gestartet am 1. März 2023 – bundesweit, nicht auf einzelne Bundesländer beschränkt.

Die Eckdaten

Gefördert werden

Drei Förderstufen

  1. Effizienzhaus 55 – zum 16. Dezember 2025 neu aufgenommen und zeitlich befristet. Gefördert werden nur Vorhaben, bei denen mit den Bauarbeiten vor Ort nicht vor dem 16. Dezember 2025 begonnen wurde. Beim Ersterwerb darf auch der Kaufvertrag grundsätzlich nicht vor diesem Datum geschlossen worden sein. Der Antrag muss vor der ersten Kaufpreiszahlung gestellt werden.Für die EH-55-Förderstufe muss bei Antragstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegen.
  2. Klimafreundliches Wohngebäude – Effizienzhaus 40 plus Einhaltung der Treibhausgasgrenzwerte im Lebenszyklus. Fossile Wärmeerzeuger und Biomasse sind ausgeschlossen.
  3. Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG – zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude. Dafür brauchst du neben dem Energieeffizienz-Experten auch eine Beraterin oder einen Berater für Nachhaltigkeit.

Unser Hinweis: Die Förderung steht nur im Rahmen der bereitgestellten Bundesmittel zur Verfügung und kann vorher enden. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle KfW-Produktinformation.

Statt Baukindergeld: Kredit 300 „Wohneigentum für Familien – Neubau“

Der Nachfolger des Baukindergeldes ist im Juni 2023 gestartet. Wichtig: Es ist ein zinsgünstiger Kredit, kein Zuschuss – und es gibt keinen Tilgungszuschuss.

Wer wird gefördert?

Ausschließlich Privatpersonen, die förderfähiges Wohneigentum zur Selbstnutzung bauen oder als Erstkauf erwerben. Voraussetzungen:

Die frühere Grenze von 60.000 Euro gilt nicht mehr – seit der Anpassung liegt sie bei 90.000 Euro. Damit sind deutlich mehr Familien antragsberechtigt, als viele glauben.

Wie hoch ist der Kredit?

Die Kredithöchstbeträge richten sich nach der Anzahl der Kinder im Haushalt und nach der erreichten Förderstufe:

Gefördert wird einmalig maximal eine Wohneinheit. Der Kreditbetrag ist zusätzlich auf die Höhe der tatsächlich förderfähigen Kosten begrenzt.

Anforderungen an das Gebäude

Mindestens Effizienzhaus-Stufe 40, Einhaltung der Treibhausgasgrenzwerte im Lebenszyklus, keine Wärmeerzeugung mit Gas, Öl oder Biomasse. Für den Antrag ist eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz zwingend einzubinden.

Kredit 308 „Jung kauft Alt“ – Wohneigentum für Familien, Bestandserwerb

Der Gegenpart zu 300 für den Altbau. Gefördert wird der Kaufpreis eines bestehenden Wohngebäudes oder einer bestehenden Eigentumswohnung in Deutschland inklusive Grundstückskosten – das Objekt wird nach dem Erwerb energetisch saniert.

Wer wird gefördert?

Anforderungen an das Objekt

Hinweis: Das früher genannte Sanierungsziel „Effizienzhaus 70″ gilt nicht mehr – die Anforderung wurde auf Effizienzhaus 85 EE abgesenkt.

Kredithöhe

Aktuell gestaffelt nach Kinderzahl:

KinderMax. HaushaltseinkommenMax. Kreditbetrag
190.000 Euro140.000 Euro
2100.000 Euro160.000 Euro
ab 3110.000 Euro
(+10.000 je weiterem Kind)
180.000 Euro

Seit dem 3. August 2026 betragen die Kredithöchstbeträge 140.000 Euro bei einem Kind, 160.000 Euro bei zwei Kindern und 180.000 Euro ab drei Kindern. Alternativ zum Effizienzhaus-Nachweis ist ein festgelegtes Paket energetischer Einzelmaßnahmen zulässig. Grundsätzlich müssen dabei Heizung und Fenster erneuert sowie Fassade und Dach beziehungsweise oberste Geschossdecke gedämmt werden; Ausnahmen richten sich nach dem gültigen Merkblatt. Maßgeblich für die Förderbedingungen ist das Datum des Antragseingangs bei der KfW.

Nicht förderfähig

Die Sanierungskosten selbst – dafür steht der Wohngebäude-Kredit (261) zur Verfügung. Ebenfalls außen vor: Nebenkosten wie Notar- und Maklergebühren und die Grunderwerbsteuer, der alleinige Grundstückskauf, Ferienimmobilien, Umschuldungen und Nachfinanzierungen.

Kredit 124 für Wohneigentum

Hinter diesen drei Ziffern verbirgt sich das klassische Wohneigentumsprogramm für Privatpersonen, die Wohnraum kaufen oder bauen und selbst darin wohnen. Es gilt für den Neubau ebenso wie für den Kauf von Bestandsimmobilien – ohne Einkommensgrenze und ohne Anforderungen an den Energiestandard. Geboten wird ein Förderkredit bis maximal 100.000 Euro pro Vorhaben.

Bei Bestandsimmobilien förderfähig

Beim Neubau förderfähig

Konditionen

Nicht förderfähig: Ferienhäuser und Ferienwohnungen, Umschuldungen, Nachfinanzierungen, bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben, vermietete oder gewerblich genutzte Flächen sowie Maßnahmen am bereits vorhandenen Wohneigentum (z. B. Wohnraumerweiterungen). Nicht durch Fachunternehmen ausgeführte Eigenleistungen werden nicht als Arbeitskosten gefördert. Nachgewiesene Materialkosten können im Rahmen der jeweils geltenden Bedingungen berücksichtigt werden.

Nutzbar in vielen Lebenslagen

Auch der Erwerb eines Miteigentumsanteils im Zusammenhang mit einer Scheidung oder Erbauseinandersetzung kann grundsätzlich förderfähig sein, wenn die Immobilie anschließend selbst genutzt wird und die weiteren Programmbedingungen erfüllt sind. Ob bereits gewährte KfW-Förderungen entgegenstehen, muss im Einzelfall geprüft werden.

Du kannst deine Eltern oder Kinder in der geförderten Immobilie auch unentgeltlich wohnen lassen. Zulässig ist das für Angehörige im Sinne von § 15 Abgabenordnung, sofern die Wohnung von diesen selbst genutzt wird. Der Förderhöchstbetrag beträgt dann 100.000 Euro je Wohneinheit, wobei pro Einheit ein separater Antrag zu stellen ist.

„Über die individuellen Voraussetzungen für die Nutzung des KfW-Förderkredites 124 für diese besonderen Lebenslagen beraten wir dich gerne.“

Baukastenprinzip – mehrere Programme gleichzeitig nutzen

Das Wohneigentumsprogramm 124 lässt sich mit anderen KfW-Förderprodukten kombinieren, zum Beispiel mit dem Wohngebäude-Kredit 261. Grundregel: Kredite und Zuschüsse dürfen in Summe die tatsächlich förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigen. Innerhalb der Neubauprogramme gilt außerdem: Pro Wohneinheit ist nur ein Neubauprogramm möglich (296 oder 297/298 oder 300).

Wohngebäude – Kredit 261

Mit dem Programm 261 fördert der Bund die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Wichtig: Neubauten werden seit März 2023 nicht mehr über 261 gefördert – dafür sind 296, 297/298 und 300 zuständig.

Die wichtigsten Eckdaten (seit 21. Juli 2026)

Aktuelle Tilgungszuschüsse für die EE-Klasse: 0 % bei EH 85 und EH 70, 5 % bei EH 55 und EH Denkmal sowie 10 % bei EH 40. Bei der NH-Klasse kommen jeweils 5 Prozentpunkte hinzu. Maßgeblich bleibt das jeweils gültige KfW-Merkblatt 261.

Ebenfalls über 261 förderfähig

Voraussetzung ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Gebäude mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Effizienzhaus-Stufe und Energieeffizienzklasse sind nicht dasselbe

Diese beiden Begriffe werden gern verwechselt – bei der Förderung macht das einen Unterschied:

Die Effizienzhaus-Stufe (40, 55, 70, 85, Denkmal) ist die Kennzahl der KfW-Förderung. Sie beschreibt den Primärenergiebedarf des Gebäudes im Verhältnis zu einem gesetzlich definierten Referenzgebäude. Ein Effizienzhaus 40 darf beim Primärenergiebedarf höchstens 40 Prozent des Wertes des gesetzlich definierten Referenzgebäudes erreichen. Zusätzlich gelten Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz beziehungsweise den Transmissionswärmeverlust.

Die Energieeffizienzklasse (A+ bis H) steht im Energieausweis und richtet sich nach dem Endenergiebedarf bzw. -verbrauch in kWh pro Quadratmeter und Jahr. Die Skala reicht von A+ (sehr energiesparend) bis H (nicht energiesparend).

Die beiden Systeme lassen sich nicht 1:1 ineinander umrechnen. Praktisch relevant wird das bei „Jung kauft Alt“: Dort ist die Klasse F, G oder H aus dem Energieausweis die Eintrittskarte, während das Sanierungsziel als Effizienzhaus-Stufe (85 EE) definiert ist.

Altersgerecht umbauen: Kredit 159 – und der Zuschuss 455-B

Weniger Barrieren, mehr Wohnkomfort und besserer Einbruchschutz: Diese Maßnahmen fördert der Kredit 159 – unabhängig vom Alter der Antragstellenden und mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit zu vergünstigtem Zins.

Gefördert werden Baumaßnahmen in der eigenen Immobilie, die Umwidmung von Nichtwohnflächen und der Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie. Beim Kauf muss es sich um einen Ersterwerb handeln, die Kosten der Barrierereduzierung müssen im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sein und der Verkäufer darf dafür noch keine Förderung aus „Altersgerecht Umbauen“ erhalten haben.

Konditionen: Annuitätendarlehen mit 4 bis 30 Jahren Laufzeit, 5 oder 10 Jahre Zinsbindung, 1 bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre. Nicht förderfähig sind insbesondere Ferienimmobilien, Umschuldungen, Nachfinanzierungen und bereits abgeschlossene Vorhaben. Auch vermieteter Wohnraum kann grundsätzlich gefördert werden. Für gewerblich genutzte Flächen gelten gesonderte Einschränkungen.

Zum Zuschuss 455-B: Das Programm wurde im April 2026 wieder geöffnet, ist aktuell jedoch wegen ausgeschöpfter Bundesmittel für Neuanträge geschlossen. Bestehende Zusagen bleiben gültig. Der Kredit 159 kann weiterhin beantragt werden. Ob 455-B erneut geöffnet wird, veröffentlicht die KfW auf der Produktseite.

Auch beim Kredit 159 gilt der Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Unser Tipp: Timing entscheidet

KfW-Förderkredite müssen grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens über den Finanzierungspartner beantragt werden. Je nach Programm gelten unterschiedliche Regelungen dazu, wann Verträge geschlossen, Zahlungen geleistet oder Arbeiten begonnen werden dürfen. Als Vorhabensbeginn gilt:

Für das Wohneigentumsprogramm 124 kann bereits ein formloser Antrag oder ein aktenkundiges Finanzierungsgespräch einschließlich KfW-Förderung beim Finanzierungspartner als rechtzeitiger Kreditantrag gelten. Der formgerechte Antrag muss dann grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Vorhabensbeginn bei der KfW eingehen. Diese Sonderregel darf nicht pauschal auf die anderen Programme übertragen werden: Bei 308 muss der Antrag vor dem notariellen Kaufvertrag bei der KfW eingegangen sein; bei den energetischen Programmen gelten die jeweiligen programmspezifischen Vorgaben.

Bei den energetischen Programmen brauchst du zusätzlich vor der Antragstellung die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) deiner Energieeffizienz-Expertin oder deines -Experten. Bei einigen Programmen lässt sich ein Kauf- oder Werkvertrag mit einer aufschiebenden Bedingung vorziehen – die KfW stellt dafür Musterformulierungen bereit. Eine förderunschädliche aufschiebende oder auflösende Bedingung muss bereits bei Abschluss des Lieferungs-, Leistungs- oder Kaufvertrags vereinbart sein. Eine erst nachträglich eingefügte Förderklausel wird von der KfW nicht anerkannt.

Wir berücksichtigen alle Möglichkeiten für einen KfW-Kredit oder -Zuschuss direkt am Anfang unserer gemeinsamen Baufinanzierungs-Planung.

Rechtlicher Hinweis

Alle Angaben Stand 4. August 2026 und ohne Gewähr. Förderbedingungen, Kreditbeträge, Verfügbarkeit und Zinssätze können sich ändern; maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Produktseiten, Merkblätter und Allgemeinen Bestimmungen der KfW. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Förder- oder Finanzierungsberatung.

Primärquellen: KfW-Produktseiten und Merkblätter, Stand 4. August 2026; KfW-Informationen zu den BEG-Anpassungen mit Wirkung zum 21. Juli 2026; BEG-Wohngebäude-Richtlinie vom 17. Juli 2026; KfW-Pressemitteilung zur Erweiterung von „Jung kauft Alt“ vom 3. August 2026; KfW-Produktinformation zum Antragsstopp bei 455-B.